Graf Trips  –  Hall of Fame: Ehrenamtliche Mitarbeiter der Trips-Stiftung verfassen „Offenen Brief“

An die
Stiftung Deutsche Sporthilfe
z. Hd. Frau Heike Schönharting (Managerin Kommunikation)

Vorbemerkung:

Die Stiftung Deutsche Sporthilfe initiierte 2006 die „Hall of Fame des deutschen Sports“, deren Träger neben der Sporthilfe der Deutsche Olympische Sportbund und der Verband Deutscher Sportjournalisten sind. In besagter Ruhmeshalle wurden sukzessive mehr als 130 Personen aufgenommen, so auch Wolfgang Graf Berghe von Trips.

Im Dezember 2024 wurde öffentlich gemacht, dass die drei Träger der Hall of Fame „mittels einer umfassenden Aufarbeitung von Biografien aus der NS-Zeit die Grundwerte der 2006 ins Leben gerufenen virtuellen Ruhmeshalle bewahren“ möchten. Auch hiervon ist – neben zahlreichen weiteren Zugehörigen – Wolfgang Graf Berghe von Trips betroffen!

Gegen die Art und Weise, insbesondere gegen die im Verhältnis zur überaus vagen Tatsachengrundlage vorschnelle Veröffentlichung der Thematik knüpft der nachfolgende „Offene Brief“ der ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Gräflich Berghe von Trips’schen Sportstiftung zu Burg Hemmersbach“ an.

Sehr geehrte Frau Schönharting,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir kritisieren die von Herrn Dr. Andreas Höfer verfasste Vita des Grafen Wolfgang Berghe von Trips (viral eingestellt von Dezember 2024 bis Februar 2025 auf der Homepage der „Hall of Fame“) – insbesondere die Einfassung der Biografie in fettgedruckte Anmerkungen, mittels derer faktisch eine Nähe des Grafen zum Nationalsozialismus suggeriert werden soll. Damit verbunden ist ein  irreparabler Ansehensverlust zum Nachteil von Wolfgang Graf Berghe von Trips.

Sie werden uns nachsehen, dass wir vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des vorliegenden Schreibens als „Offenen Brief“ den Kontext der Angelegenheit etwas ausführlicher darstellen, um den interessierten und zahlreichen Lesern – besonders im Hinblick auf den am 8. März 2025 im Kölner EXPRESS erschienenen Artikel „Fans empört! Renn-Idol von Trips im NS-Check“ – einen angemessenen Wissensstand zu vermitteln.

Die erste der beiden oben erwähnten fettgedruckten Anmerkungen unterhalb der Überschrift zum Ruhmeshallen-Eintrag des Grafen Trips („Erster Weltklasse-Rennfahrer der Nachkriegszeit“) lautete:

Diese Biografie wird aktuell wegen neuer, zeithistorischer Erkenntnisse von Expert:innen im historischen Kontext eingeordnet. Hierzu erfolgt anschließend eine entsprechende Kommunikation.“

Unterhalb des dann folgenden Textes, der eine kurze Zusammenfassung des kurzen Lebens und der sportlichen Erfolge des Grafen beinhaltet, hieß es wiederum in Fettdruck:

Aufgrund neuer historischer Erkenntnisse zu Graf Berghe von Trips Einstellung zum Dritten Reich wird seine Biografie aktuell von einer sporthistorischen Expertengruppe überprüft.“

Wechselte man zur „Biografie“ und aktivierte dort die Wahlfläche „mehr lesen“, so wurde man zu dem eingangs bereits erwähnten Beitrag des Herrn Dr. Höfer aus Dezember 2024 geleitet, der – entsprechend dem Wesen einer Biografie – Anspruch auf objektive Darstellung und objektive Richtigkeit erhob, dieses Ziel indes in rufschädigender Art und Weise verfehlte.

Wie wir erfahren haben, erhielten Sie auch von dritter, sach- und fachkundiger Stelle diverse Zuschriften, die sich jeweils entsetzt über die grundlos erscheinende Vorverurteilung des Grafen zeigten und ebenfalls einforderten, die diffamierenden Formulierungen zu entfernen.

Geschehen ist seither wenig!

Die Anmerkungen zur Biografie wurden abgeändert und lauten nunmehr wie folgt:

Einige Biografien aus der NS-Zeit werden aktuell von Expert:innen daraufhin überprüft, ob es neue, zeithistorische Erkenntnisse gibt, derentwegen sie neu im historischen Kontext eingeordnet werden müssten. Hierzu erfolgt anschließend eine entsprechende Kommunikation.“

und

Aufgrund der Aufarbeitung bzw. Einordnung einiger Biografien aus der NS-Zeit beschäftigt sich die dafür einberufene Expertengruppe aktuell auch mit der Biografie von Graf Berghe von Trips.“

Diese veröffentliche Aussage ist/war unserer Meinung nach falsch, denn – im Gegensatz dazu – führte der Journalist, Herr Klemm, am 17. Dezember 2024, also quasi zur selben Zeit, in „ZEIT ONLINE“ aus, dass zu diesem Zeitpunkt erst zwei der fünf vorgesehenen Teilnehmer des geplanten Expertengremiums bekannt waren und das Gremium erst im neuen Jahr, also erst 2025, seine Arbeit aufnehmen soll. Das Experten-Gremium war also in Wahrheit noch nicht vollständig besetzt und hatte daher auch noch nicht mit seiner Arbeit begonnen.

Demzufolge handelt es sich bei Ihrer Information um eine Vorverurteilung, die u.E. bedenkenlos „Publikums-wirksam“ viral verbreitet wurde. 

Aktuell wurde uns jedenfalls – auch nach entsprechender Anfrage bei der Trips-Stiftung – nicht bestätigt, dass Ihre so genannte Expertengruppe ihre Arbeit inzwischen aufgenommen hat!

Der Text des Dr. Höfer zur Biografie ist mit dem Hinweis, dass er sich „aktuell in Überarbeitung“ befinde, offline gestellt.

Es ist zu konstatieren, dass die halbherzige Umformulierung der zitierten Anmerkungen der Angelegenheit nicht auch nur ansatzweise die Brisanz nimmt. Zwar ist nun nicht mehr von des Grafen „Einstellung zum Dritten Reich“ die Rede, und auch vermeintlich neue historische Erkenntnisse werden nicht mehr als gesicherte Existenz unterstellt. Dennoch wird auch durch die aktuelle Formulierung nach wie vor zumindest eine Nähe des Grafen Trips zum Nationalsozialismus suggeriert, die nach allen bisher bekannten zeithistorischen Erkenntnisquellen nicht gegeben war. Der demnach sachlich ungerechtfertigte Vorwurf einer nationalsozialistischen Gesinnung bleibt selbstverständlich präsent, was auch und erst recht gilt, wenn man den zur Zeit deaktivierten, inhaltlich mit einer Vielzahl von sachlichen und orthographischen Fehlern(!) durchsetzten und mindestens als „grob missglückten“ Text des Dr. Höfer sowie die Presseveröffentlichung Ihres Hauses vom 17.12.2024 kennt, gemäß welcher die Träger der Hall of Fame „mittels einer umfassenden Aufarbeitung von Biografien aus der NS-Zeit die Grundwerte der 2006 ins Leben gerufenen Ruhmeshalle bewahren“ möchten, indem eine Expertengruppe der Jury eine Handlungsempfehlung hinsichtlich etwaiger Ausschlüsse der betroffenen Mitglieder aus der Ruhmeshalle geben soll. Was sonst, wenn nicht Verstrickungen in das Dritte Reich und/oder eine entsprechende Gesinnung bzw. entsprechende konkrete Verdachtsmomente, sollten bei verständiger Auslösung aus Sicht eines unvoreingenommenen Lesers der primäre Grund für die genannte Aufarbeitung von Biografien sein?

Gestützt wird diese offenkundige Annahme auch durch den Verweis innerhalb der Pressemitteilung vom 17.12.2024 auf einen Beitrag des Historikers Armin Jäger in der Süddeutschen Zeitung von März 2024, laut welchem „in einigen Mitglieder-Biografien auf der „Hall of Fame“-Website deren NS-Mitgliedschaften nicht oder nur in unzureichender Art und Weise dargestellt waren“.


An dieser Stelle greift indes hinsichtlich einer angeblichen Verstrickung des Grafen Trips der Denkfehler Ihres Hauses und der übrigen Träger der Ruhmeshalle, dessen Folgen zu korrigieren Sie sich indes ungeachtet der Evidenz der Fehleinschätzung aus nicht nachvollziehbaren Gründen weigern:


Denn Graf Berghe von Trips wurde erst 1928 geboren, war also zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtergreifung erst fünf Jahre alt, zu Beginn des Zweiten Weltkriegs elf Jahre alt und zum Zeitpunkt seines Endes in Europa gerade erst 17 Jahre alt. Während andere der Ruhmeshalle zugehörige Personen, deren Biografien überprüft werden (sollen), zur Zeit des Dritten Reichs zumindest erwachsen waren, war Graf Trips Kind bzw. Jugendlicher. Parteimitgliedschaft in der NSDAP kam somit ohnehin nicht in Betracht, während für die Altersgruppe des Grafen ab dem 25. März 1939 die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend kraft Gesetzes verpflichtend war. Dr. Höfer schrieb und suggerierte seiner Leserschaft: „Verbrieft ist aber, dass er Mitglied der Hitler-Jugend war.“

Andererseits war Graf Trips viel zu jung, als dass er persönlich von einem etwaigen Arrangement mit der nationalsozialistischen Diktatur in missbilligenswerter Weise hätte profitieren können.

Als einziger, jedoch von Beginn an abwegig erscheinender Ansatzpunkt, die Person des Grafen überhaupt in irgendeiner Weise in die Nähe fragwürdigen Gedankenguts rücken zu können, verbleibt somit ein falsches, da unvollständiges und aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat des Grafen Trips aus seinem Tagebuch, welches Dr. Höfer zum Gegenstand seiner Veröffentlichung gemacht hat.

Nachdem er die Mitgliedschaft des Grafen Trips in der Hitlerjugend trotz ihrer (siehe oben) Alternativlosigkeit als „verbrieft“ bezeichnet, als stelle diese gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft ein Indiz für eine vermeintliche Nähe zum Nationalsozialismus dar, bezeichnet Dr. Höfer einen Tagebucheintrag des Grafen von Oktober 1947 als bedenklich, in welchem sich der Graf, wie der vorgenannte Autor ihm ausdrücklich in den Mund legt, an die vermeintlich „gute alte Zeit erinnert“, als – so nachfolgend das Zitat aus dem Tagebucheintrag – „wir ein Volk waren, das zusammenhielt, ehrlich war und kämpfte, ich als Junge mit Begeisterung an allem hing und stolz war, wenn unsere Flieger kamen, in allem nichts Schlechtes sah. (…) Ich weiß heute, und sehe es auch vollkommen ein, dass manches, was früher mein höchstes Ideal war, tatsächlich nicht ganz richtig war. Aber ich trauere dem allen doch nach, weil es eben nicht mehr wiederkommt und es auch keinen Ersatz dafür gibt.“

In der Folge unterstellt Dr. Höfer dem Grafen Trips sinngemäß eine Verharmlosung des Dritten Reichs.

Vollständig wiedergegeben lautet der Tagebucheintrag indes wie folgt:

„Bin seit Tagen nicht o.k. Habe Schnupfen gehabt, sehr stark, ist jetzt besser, aber habe immer noch starken Druck über dem linken Auge. Habe Angst wegen Stirnhöhlenvereiterung. Will gleich mal tüchtig inhalieren. Vielleicht löst es sich doch noch. War eben im Kino. Englischer Film, typisch englisch. Wurde die Siegesfeier gezeigt. Wird einem doch verdammt anders, wenn man das sieht, wie unsere Niederlage gefeiert wird. Was haben wir gekämpft und sind doch so zu Grunde gegangen. Durch den Film und überhaupt wurde ich so ein bißchen in die Zeit so vor ein paar Jahren versetzt, als wir (wenigstens von meinem Standpunkt aus gesehen) ein Volk waren, das zusammenhielt, ehrlich war und kämpfte, ich als Junge mit Begeisterung an allem hing und stolz war, wenn unsere Flieger kamen, in allem nichts Schlechtes sah. Während des Krieges auch nicht am Krieg an sich. (Heute bin ich anderer Meinung.) Aber ich war noch begeisterungsfähig und als ich einmal nach langer Zeit, die ich im Schullandheim verbracht hatte, in der Wochenschau zum erstenmal wieder deutsche Panzer und Flieger sah, kamen mir die Tränen vor Begeisterung oder Stolz. Es ist an sich ein undefinierbares Gefühl (gewesen).

Und das ist nun alles aus. Für Immer. Nie, nie mehr werden wir Waffen tragen, Soldaten haben. Alles ist schlecht, gemein und niederträchtig, was vorher noch Ideal und Vorbild gewesen. Nie mehr werde ich mich unbeschwert und aus wirklich tiefem Herzen mehr für etwas begeistern können. Ich weiß heute, und sehe es auch vollkommen ein, dass manches, was früher mein höchstes Ideal war, tatsächlich nicht ganz richtig war. Aber ich trauere dem allem doch nach, weil es nicht mehr wiederkommt und es auch keinen Ersatz dafür gibt.“

In vollständiger Form und ohne aus dem Zusammenhang gerissen zu sein, wird dem objektiven, nicht voreingenommen Leser rasch klar, dass sich der seinerzeit 19-jährige Sportler in dem Tagebucheintrag gerade nicht mit dem Nationalsozialismus auseinandersetzte, sondern ausschließlich seine Einstellung zur Kriegssituation beschrieb. Selbst von der Kriegssituation bzw. von dem Krieg als solchem distanzierte sich der Graf ausdrücklich, und zwar in einer für einen damals solch jungen Menschen durchaus sehr reflektierten Art und Weise.

Dies allerdings enthält der Autor dem Leser vor, ebenso wie die weiteren selbstkritischen Einordnungen des Grafen in seinem Tagebuch, die wie folgt lauten:

Dass das ja nun wirklich etwas ist, was mit normalem, nicht durch die Zeit falsch beeinflusstem Menschenverstand abzulehnen ist, sehe ich heute ein und weiß es auch. Aber gerade, dass ich meine ganze kindliche und jugendliche – bestimmt nicht kleine – Begeisterung gerade auf das gerichtet habe, was ja nun für ewig vorbei ist, macht mich sehr traurig.“

Dr. Höfer gibt dem Leser nicht die Möglichkeit, durch vollständige Darstellung der Gedankengänge des Grafen Trips innerhalb seiner Tagebucheinträge dessen Einstellung zum Themenkomplex selbst vollständig zu würdigen und einzuordnen, sondern erweckt durch verkürzte Darstellung den Eindruck einer Nähe
des jungen Menschen zum Dritten Reich.

Dies ist ersichtlich abwegig, ergibt sich doch aus dem Zusammenhang des vollständigen Zitats, dass Graf Berghe von Trips die von ihm beschriebene emotionale Begeisterung als Kind und Jugendlicher auf die Kriegssituation und nicht auf den Nationalsozialismus bezog, und dass er mit einem hohen Maß an Selbstkritik seine kindliche und jugendliche Begeisterung für den Krieg reflektierte und sich hiervon distanzierte.

Machen die Begeisterung für eine Kriegssituation oder für Kampfflugzeuge am Himmel ein Kind oder einen Jugendlichen zum Vertreter einer verabscheuenswürdigen Ideologie und zum Anhänger eines Unrechtsregimes? Sicherlich nicht. Dies ist selbsterklärend und wird zudem verdeutlicht durch die in den Tagebucheinträgen dokumentierte Selbstkritik und Selbstreflexion des Grafen Trips. Bis heute berichten Zeitzeugen davon, während ihrer zwangsweisen Mitgliedschaft in Kinder- und Jugendorganisationen des Dritten Reichs beispielsweise „stolz auf ihre Uniform“ gewesen zu sein. Dies macht sie nicht zu Nazis, und einer entsprechenden abzulehnenden Gesinnung nicht einmal verdächtig. Genau das Gegenteil vermittelt Dr. Höfer mit seinem Beitrag jedoch bezüglich des Grafen Berghe von Trips.

Es mag dahinstehen, was Herrn Dr. Höfer, seines Zeichens immerhin Sporthistoriker und amtierender Direktor des Deutschen Sport und Olympia Museums, bewogen haben mag, mittels äußerst fragwürdiger wissenschaftlicher Methodik und auf zumindest ungewisser, wenn nicht gar evident falscher Tatsachengrundlage den Grafen Berghe von Trips derart zu diskreditieren. Denn dies ist an dieser Stelle nicht zu beurteilen und nicht abschließend zu bewerten, was sicherlich noch an anderer Stelle und zu einem anderen Zeitpunkt geschehen wird.

An dieser Stelle interessiert vielmehr die Rolle Ihres Hauses (und der übrigen Träger der Ruhmeshalle).

Eine Bewertung dieser Rolle fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt ernüchternd aus. Es steht zu befürchten, dass sich dies nicht mehr wesentlich zum Positiven wird wenden können, da durch Ihr Handeln und somit durch Ihr Verschulden bereits ein erheblicher Schaden in Form der Beschmutzung des Andenkens und Schädigung des Rufs des Grafen Berghe von Trips eingetreten ist, der sich auch nicht mehr wird revidieren lassen. Denn bekanntlich bleibt von unwahren Anschuldigungen immer etwas zurück, auch wenn sie ausdrücklich als solche erkannt und verurteilt worden sind („Audacter calumniare, semper aliquid haeret.“ – „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen.“ Francis Bacon, nach Plutarch).

Der ursprüngliche Fehler lag bereits darin, den Text des Dr. Höfer – augenscheinlich ohne jedes Gespür für die Sache – ohne kritische Hinterfragung der dortigen Inhalte auf die Homepage der Hall of Fame zu übernehmen und sich damit letztlich die Diffamierung des Grafen Berghe von Trips (zumindest) als mutmaßlicher Nazi-Sympathisant zueigen zu machen. Die Verdächtigung des Grafen als Sympathisant des Dritten Reiches haben Sie durch die fettgedruckten Anmerkungen zur Biografie zu allem Überfluss sogar noch intensiviert und in besonderem Maße hervorgehoben.

Dies befremdet umso mehr, als der Graf nicht nur als herausragender Sportler seiner Zeit bekannt ist, sondern darüber hinaus auch als hochintegere, untadelige Persönlichkeit, die vielen Menschen als Vorbild in jeder Hinsicht galt und gilt. Nie in seinem viel zu kurzen Leben war Graf Trips in Skandale oder auch nur zweifelhafte „Geschichten“ verwickelt, und zu keiner Zeit in den mehr als sechs Jahrzehnten seit seinem frühen Tod auf der Rennstrecke im Jahr 1961 wurde sein einwandfreier Ruf in Zweifel gezogen. Dies, obwohl seine Person und sein Leben Gegenstand vieler Veröffentlichungen war, und obwohl seine Tagebücher und die sonstigen Erkenntnisquellen seit langen Jahren bekannt sind, was es als noch offensichtlicher als ohnehin schon erscheinen lässt, dass die zur Wahrung eigener, in der Sache allerdings nicht nachvollziehbarer eigenen Interessen augenscheinlich wenigstens billigend in Kauf genommene, wenn nicht gar intendierte Rufschädigung zum Nachteil des Grafen jeder sachlichen Rechtfertigung und begründeten Tatsachengrundlage entbehrt.

Vermutlich bedingt durch „äußere“ Intervention, wurden inzwischen die fettgedruckten Anmerkungen zur Biografie geringfügig abgeändert und der Text des Dr. Höfer offline gestellt.

Bei Lichte betrachtet haben Sie dadurch eine inakzeptable Situation noch verschlechtert. Denn die abgeänderten Anmerkungen ändern nichts daran, dass nach dem Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Lesers der Eindruck erweckt wird, als habe Graf Berghe von Trips eine wie auch immer konkret geartete, nicht entschuldbare Nähe zum NS-Regime aufgewiesen und gepflegt. Denn wer käme schon auf die Idee, dass derartige, ehrverletzende und diffamierende Behauptungen von einer angesehenen Organisation öffentlich in den Raum gestellt werden, bevor ihre vermeintliche Richtigkeit erwiesen ist!? Die zusätzliche Sperrung des Textes des Dr. Höfer weist nicht in eine andere Richtung, sondern eröffnet sogar Raum für undifferenzierte Spekulationen. Fakt ist jedenfalls, dass bei dem sportlich interessierten, jedoch nicht im Kern mit den Details zur Person und zum Leben des Grafen Berghe von Trips vertrauten Publikum bei Inaugenscheinnahme der Homepage der Hall of Fame unweigerlich der Eindruck entstehen muss und sich als „gesicherte Erkenntnis“ in der subjektiven Wahrnehmung verfestigt, der Graf habe etwas mit dem Dritten Reich und dem Nationalsozialismus zu tun.

Und nochmals: Dies ist nach allem, was dem Erkenntnisstand auch mehr als 60 Jahre nach seinem Tod entspricht und darüber hinaus auch selbsterklärend aus dem jugendlichen Alter des Grafen sogar zum Ende der nationalsozialistischen Diktatur folgt, falsch.

Einsichtsfähigkeit und eine unverzügliche Kurskorrektur, wenn schon nicht aus eigener Erkenntnis, so dann doch wenigstens auf Basis der entsprechenden Hinweise von mehreren Seiten, sucht man an dieser Stelle indes vergebens:

Statt der erwarteten konstruktiven Herangehensweise ließ man trotz wiederholter Hinweise (auch) von unserer Seite darauf, dass Ihre Vorgehensweise eine inakzeptable Vorverurteilung des Sportlers Graf Trips beinhaltet, jede Einsichtsfähigkeit vermissen und stellt somit offenkundig in Abrede, dass der Graf von Ihnen als Verdachtsfall bezüglich Nähe zum Nationalsozialismus und des diesbezüglichen Unrechtsregimes im Dritten Reich behandelt wird. Als Leser mit unvoreingenommener Herangehensweise und ohne tiefergehende Detailkenntnisse können nämlich die Anmerkungen auf der Homepage zur Biografie des Grafen nicht anders als im Sinne einer Verwicklung in Nazi-Thematiken aufgefasst werden. Man kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass Ihr Haus sowie die weiteren Träger der Ruhmeshalle die Angelegenheit auszusitzen versuchen, ohne dass Klarheit darüber bestünde, was hier überhaupt abgewartet werden soll.

Und mit jedem weiteren Tag, der vergeht, ohne dass Ihre weitreichende Fehleinschätzung korrigiert wird, wird der Schaden zum Nachteil des Ansehens des Grafen Berghe von Trips weiter vergrößert. Die Reichweite der Homepage der Hall of Fame sowie deren Wirkung als Multiplikator scheinen Ihnen nämlich offenbar nicht bewusst zu sein. Anderenfalls würden auch Sie es als nicht hinnehmbar erachten, dass die suggerierten Fehlinformationen zur Person des Grafen von Tag zu Tag weitere Kreise ziehen, was für uns dadurch messbar wird, dass wir regelmäßig von verschiedensten Seiten Nachfragen zu der Sache erhalten, deren Tenor durchgängig – auch über den Kreis der „Trips-Freunde“ hinaus – gleichermaßen Entsetzen wie Empörung darüber ist, wie seit Wochen und inzwischen Monaten der Öffentlichkeit auf Grundlage eines allenfalls als vage zu bezeichnenden Verdachts, dessen Grundlage zudem undurchsichtig ist, eine regelrechte Demontage eines Menschen präsentiert wird, der weit über Deutschlands Grenzen hinaus als vorbildlicher Mensch und sympathischer, herausragender Sportler galt – und berechtigterweise auch weiterhin gelten sollte, ohne durch anlasslose Diffamierung diskreditiert zu werden.

Wie oben bereits dargestellt, wurden die Anmerkungen zur Biografie zwischenzeitlich abgeändert, und zwar unter anderem dahingehend, dass nun nicht mehr von vermeintlich existenten „neuen zeithistorischen“ Erkenntnissen die Rede ist, angesichts derer es einer Einordnung/Überprüfung von Expertenseite bedürfe, sondern davon, dass sich die Überprüfung auf die Frage bezieht, ob es entsprechende neue Erkenntnisse gibt.

Dies wirft die Frage auf, ob es demzufolge – wie es unserem Kenntnisstand und unserer Annahme entspricht – überhaupt keine „neuen Erkenntnisse“ gibt und ob der hier in Rede stehende Stein tatsächlich nur durch die fragwürdig hergeleiteten und im Ergebnis höchst zweifelhaften Mutmaßungen des Dr. Höfer bezüglich eines etwaigen Nazi-Sympathisantentums von Seiten des Grafen ins Rollen gebracht wurde.

Alle Trips-Freunde fragen sich (auf Grundlage der ursprünglichen Fassung der Anmerkungen), um welche neuen Erkenntnisse es sich gegebenenfalls handele, ohne bis zum heutigen Tage eine verbindliche Antwort erhalten zu haben.

Gegebenenfalls stellt sich zudem natürlich die weitergehende Frage, wer in Person dafür verantwortlich zeichnet, dass ursprünglich – und somit definitiv weitergehend als die neue Fassung der Anmerkungen, die dessen ungeachtet nach wie vor eine Vorverurteilung beinhalten – offenbar tatsachenwidrig von „neuen Erkenntnissen“ die Rede ist.

Gleichermaßen in den Anmerkungen zur Biografie in ihrer aktuellen Fassung wie auch in der Presseveröffentlichung Ihres Hauses vom 17.12.2024 ist von einer Aufarbeitung „von Biografien aus der NS-Zeit“ die Rede. Worum soll es sich insoweit bei einem Menschen handeln, der zum Zeitpunkt des durch das Kriegsende definierten Endes der NS-Zeit gerade erst 17 Jahre alt geworden war? Welche Ansatzpunkte für etwaige „neue Erkenntnisse“ glaubt man insoweit bei der (neuerlichen) Durchleuchtung des Lebens eines (damaligen) Kindes und Jugendlichen zu finden, die es dann womöglich rechtfertigen würden, dieser Personen dann ungeachtet ihrer mangelnden Volljährigkeit und daraus resultierenden mangelnden Einflussnahmemöglichkeit dennoch eine Nähe zum Dritten Reich zu attestieren? Und glauben die Verantwortlichen Ihres Hauses und derer der übrigen Träger der Ruhmeshalle ernsthaft, eine derart unbestimmte Prognose könne es entschuldigen, das Andenken eines renommierten Sportlers „vorsorglich“ schon einmal für den Fall zu beschmutzten, dass das Wirken der zur Aufklärung berufenen Expertengruppe entgegen allen Wahrscheinlichkeiten tatsächlich etwas „Zählbares“ zutage fördert?

Alle diese Fragen müssen sich die Träger der Hall of Fame berechtigterweise gefallen lassen, zumal die besagte „Expertengruppe“ nach hiesigem Kenntnisstand aktuell ihre Tätigkeit noch gar nicht aufgenommen hat.

In der Presseveröffentlichung vom 17.12.2024 wird Frau Karin Orgeldinger, Mitglied des Vorstands Ihres Hauses, wie folgt zitiert:

„Die Auseinandersetzung auch mit schwierigen Fragen stellt sicher, dass die Sporthilfe-Botschaft – Leistung. FairPlay. Miteinander. – im Sport gültig bleibt. Wir freuen uns deshalb, mit dem angestoßenen Prozess die großartige Botschaft der Hall of Fame des deutschen Sports und ihre Werte zu bewahren. Es bleibt aufgrund der Geschichte unseres Landes eine besondere Herausforderung. Wir verstehen die Hall of Fame als ein Forum, um die Geschichte des deutschen Sports und seiner Persönlichkeiten im Gedächtnis zu bewahren und Diskussionen darüber anzuregen. Deshalb sind wir in dem Kontext immer dankbar für Hinweise zu neuen relevanten Sachverhalten.“

Ohne an dieser Stelle den nochmaligen Hinweis darauf zu versäumen, dass hinsichtlich des Grafen Berghe von Trips derartige „neue relevante Sachverhalte“ nicht vorliegen (jedenfalls wurden seitens der Sporthilfe solche bis heute nicht kommuniziert, was die Annahme nahelegt, dass man tatsächlich nur auf Grundlage der „Ideen“ des Dr. Höfer agiert), erscheint es bei allem gebotenen Respekt geradezu unerträglich, mit welcher aus dem vorstehenden Zitat hervorgehenden Begeisterung sich die deutsche Sporthilfe hier selbst feiert und – den Zügen vorauseilenden Gehorsams ähnelnd – völlig überzogene „Political Correctness“ ohne jede Rücksicht auf Verluste in Form der Diffamierung eines bis dato unbescholtenen und verdienstvollen Sportlers praktiziert und zur Schau trägt.

Besonders in diesem Kontext sind indes allgemeingültige Regeln zu befolgen, die unter anderem besagen, dass ehrverletzende Behauptungen zum Nachteil Dritter zu unterbleiben haben, sofern und solange ihre Inhalte nicht nachweislich wahr sind. Die Thesen, die durch Ihre Veröffentlichung aufgestellt oder zumindest sehr deutlich suggeriert werden, kommen derartigen Behauptungen zumindest nahe. Es hätte demzufolge von Beginn an für Ihr Haus eine Selbstverständlichkeit sein sollen und müssen, die fragwürdigen Anmerkungen zur Biografie, deren exponierte Positionierung natürlich ihr Übriges zu einer breiten Öffentlichkeitswirkung beiträgt, ersatzlos auszusparen.

Inwiefern hätte es das lobenswerte Ziel, die Aufarbeitung der in Rede stehenden deutschen Vergangenheit auch im Kontext des Sports und seiner Ruhmeshalle zu betreiben und in diesem Bestreben nicht nachzulassen, gefährdet oder geschmälert, in der beabsichtigten Art und Weise durch Einsetzung einer Expertengruppe zu agieren, ohne aber bereits im Vorfeld, naturgemäß ohne Wissen um das Ergebnis der Aufarbeitung, die von den fraglichen Aktivitäten betroffenen Mitglieder der Ruhmeshalle öffentlich durch besagte Anmerkungen zu den jeweiligen Biografien an den Pranger zu stellen?!

Selbst die Presseveröffentlichung(en) und die damit intendierte, natürlich aber auch in gewisser Weise nachvollziehbare Selbstinszenierung der Ruhmeshalle und ihrer Träger, wären auch dann unverändert und ohne Qualitätsverlust möglich gewesen, wenn man die schriftliche und öffentlichkeitswirksame Rufschädigung der betroffenen, der Ruhmeshalle zugehörigen Personen unterlassen hätte.

Dies gilt zweifelsfrei in besonderem Maße für Graf Berghe von Trips, der nach allem, was wir wissen, kein „größeres Unrecht“ begangen hat, als in eine Kindheit und Jugend im Dritten Reich hineingeboren zu werden – und als Kind und Jugendlicher den Parolen des NS-Regimes geglaubt zu haben, dass das Vaterland verteidigt werden müsse

Oder reicht es nach Sicht Ihres Hauses der Dinge für die zumindest in Kauf genommene Beschädigung des Andenkens einer verdienten und honorigen Person sowie für die Verpflichtung zur Hinnahme einer solchen Ungerechtigkeit inzwischen bereits aus, dass Pech gehabt zu haben, zu einer bestimmten, unheilvollen Zeit geboren zu sein?

Etwaige Berührungspunkte zum Nationalsozialismus in ihrer jeweiligen Intensität hätten ohne Weiteres dann – und erst dann – kommuniziert werden können und dürfen, wenn ihre Existenz auch tatsächlich verifiziert ist, was bezüglich des Grafen Trips auch für die Zukunft weiterhin nahezu ausgeschlossen erscheint.

Diese Vorgehensweise zu wählen, deren Richtigkeit sich ohne Weiteres auf Anhieb erschließt, hat unseres Erachtens Ihr Haus nebst weiteren Trägern der Hall of Fame infolge einer dilettantischen Fehlbeurteilung der Lage versäumt.

Die seitens der Frau Orgeldinger zitierten Grundwerte der Deutschen Sporthilfe – Leistung, FairPlay, Miteinander – treten Sie unseres Erachtens selbst mit Füßen.

Wir nehmen an, dass auch Ihnen die Ironie bewusst wird, die in der leider zutreffenden resümierenden Feststellung zu Tage tritt, dass den Interessen und dem Andenken der betroffenen Zugehörigen der Ruhmeshalle besser gedient wäre, wären sie nie in die Hall of Fame aufgenommen worden wären.

Dass das – unserer Meinung nach – inakzeptable Handeln Ihres Hauses eine solche Aussage der ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Gräflich Berghe von Trips’schen Sportstiftung zu Burg Hemmersbach“ provoziert, die im Namen eines derart bedeutenden Menschen und Sportlers wie Wolfgang Graf Berghe von Trips agieren, darf durchaus als beschämend aufgefasst werden.

Indes ist es nie zu spät, begangene Fehler zu erkennen, zu revidieren und ihre Auswirkungen zumindest für die Zukunft zu begrenzen.

Vor diesem Hintergrund geben wir die Hoffnung nicht auf, dass endlich die gebotene Einsicht einkehrt und im Rahmen dessen als erste zwingend zu veranlassende Maßnahme die oben zitierten Anmerkungen zur Biografie des Grafen ersatzlos entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Klingele
Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Gräflich Berghe von Trips’schen Sportstiftung zu Burg Hemmersbach“