Knapp acht Jahre nach dem tragischem Tod von Wolfgang Graf Berghe von Trips (10.09.1961 in Monza) fertigt Paul Spielmans – seit 1958 zunächst steuerlicher Berater und später engster Vertrauter der gräflichen Familie – ein Rohpapier, in dem er seinen schon vor längerer Zeit unterbreiteten Vorschlag, den weitaus größten Teil des gräflichen Vermögens in eine Sportstiftung einzubringen, fixiert.
Am 26. Februar 1970 kommt es zum Abschluss eines Erbvertrages zwischen dem gräflichen Ehepaar. Der vor Notar Dr. Ruland in Köln geschlossene Erbvertrag beginnt einleitend mit der Feststellung, dass die Testatoren – die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen – die Absicht haben, eine Stiftung ins Leben zu rufen.
Am 10. Oktober 1975 – Graf Eduard ist inzwischen verstorben – wird die Satzung der Stiftung durch Notar Wachsmuth in Erkelenz protokolliert; am 22. Dezember 1975 erteilt der Innenminster des Landes Nordrhein-Westfalen die nötige Errichtungsgenehmigung.
Die Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Horrem führt den Namen „Gräflich Berghe von Trips‘sche Sportstiftung zu Burg Hemmersbach.“ Im § 2 – Stiftungszweck – heißt es u.a.:
„In Gedenken an den im sportlichen Wettstreit so tragisch ums Leben gekommenen Sohn des gräflichen Stifterpaares, des Reichsgrafen Wolfgang Berghe von Trips, und im Hinblickauf das stete Interesse der Stifter am Sport im Allgemeinen und an den Problemen mittelloser und bedürftiger Sportler im besonderen, verfolgt die Stiftung den Zweck, den Sport und die Sportidee zu fördern“.
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